Klage gescheitert
Ein privater Bewerber ist mit seiner Klage gegen das DRK bezüglich einer Direktvergabe gescheitert.
Das Oberlandesgericht in Schleswig hat die Klage eines privaten Bewerbers gegen die Direktvergabe von Rettungsdiensten an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) abgewiesen. Grund: Die Klage erfolgte ein Jahr, nachdem das Landkreis Schleswig-Flensburg den Auftrag erteilt hatte. Ob das Gericht bei Einhaltung der Sechsmonatsfrist anders geurteilt hätte, ließ es offen. Der Konkurrent vertrat die Ansicht, der bestehende Vertrag mit dem DRK hätte ohne Neuausschreibung nicht ausgeweitet werden dürfen.
Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 45/2014