Kramertunnel in Bayern: Baufirma darf nach Streitigkeiten wieder am Vergabeverfahren teilnehmen
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Kramertunnel in Bayern: Baufirma darf sich wieder an Vergabeverfahren beteiligen

Die Arbeitsgemeinschaft aus Bauunternehmen, die wegen Streitigkeiten mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim – und damit dem Freistaat Bayern – die Arbeiten am Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen eingestellt hat, darf für die Restarbeiten wieder am Vergabeverfahren teilnehmen. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren.

Zunächst hatte die 2019 beauftragte Arge 2023 im Streit um Nachzahlungen die Arbeiten eingestellt. Als Bayern die Restarbeiten daraufhin neu ausschrieb, beteiligte sich eine Bewerbergemeinschaft, deren Repräsentantin auch die ursprünglich beauftragte Arge vertrat. Das staatliche Bauamt schloss sie aus. Dafür kassierte es ein Nachprüfungsverfahren, das zugunsten des Klägers ausging. Das Bauamt reichte Beschwerde ein, und der Fall landete vor dem Oberlandesgericht. Doch auch dort hieß es, dass der Fall die hohen Anforderungen an einen Ausschluss nicht erfülle. So muss nun das Bauamt den Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft prüfen.

Eigentlich sollte der Kramertunnel 2025 fertig werden. Das dürfte sich nun bis mindestens 2027 verzögern.

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