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Service, Nachrichten
19.12.2018, Deutschland

Kritik an Plänen für Azubi-Mindestlohn

Die geplante allgemeine Mindestausbildungsvergütung stößt im Handwerk auf wenig Rückhalt. Ein Azubi-Mindestlohn müsse nach Branchen und Regionen unterschiedlich sein.

Mit einer Mindestausbildungsvergütung möchte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Ausbildung attraktiver gestalten – ein solches Ziel haben Union und SPD auch im Koalitionsvertrag verankert. Betriebe, die ausbilden, müssen damit unter Umständen einen weiteren Kostenfaktor bei ihren Angeboten berücksichtigen.

Von Januar 2020 an sollen Auszubildende abhängig vom Lehrjahr eine Mindestvergütung zwischen 504 und 580 Euro erhalten, so der Plan der Ministerin. Für Karliczek ist das eine „Frage von Anerkennung und Wertschätzung“.

Tatsächlich variiert die Ausbildungsvergütung derzeit in den einzelnen Berufen stark. Angehende Mechatroniker und Industriemechaniker etwa erhalten deutlich mehr Geld als zukünftige Friseure oder Floristen – und liegen deutlich über der geplanten Lohnuntergrenze.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt vor einer Überforderung der Betriebe: „Eine bundeseinheitliche Ausbildungsvergütung wird dazu führen, dass nicht mehr, sondern weniger ausgebildet wird“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer in der Deutschen Handwerks Zeitung. Der ZDH spricht sich für branchenspezifische und regionale Lösungen aus.

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