Landesvergabegesetz ab sofort bindend
Mit Beginn des neuen Jahres gilt in Sachsen-Anhalt das Landesvergabegesetz, das vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen fördern soll.
Behörden des Landes, Kommunen, Verbandsgemeinden, die unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, wie Anstalten und Stiftungen, sowie Personen des Privatrechts, die §98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllen, unterliegen dem Landesvergabegesetz. Mit einem Auftragswert von über 50.000 Euro (netto) muss das Landesvergabegesetz im Baubereich nun bindend angewendet werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt die Schwelle bei einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro netto. Das Landesvergabegesetz soll vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen unterstützen, die nun bei beschränkten und freihändigen Ausschreibungen im angemessenen Umfang zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Bei nicht Einhaltung ist jedoch eine Sanktion im Gesetz bislang nicht vorgesehen. Auch Kriterien, wie grüne Beschaffung und soziale Aspekte, sollen ab sofort verstärkt in den Fokus der Vergabestellen rücken.