Ein bisschen klingt die Zielstellung der Bundesregierung für die Transformation des Vergaberechts nach eierlegender Wollmilchsau: Die öffentliche Beschaffung soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ sein, dabei schnell, rechtssicher und verbindlich. Sie soll Mindestquoten für klimafreundliche Produkte erfüllen und keine neuen Zugangshürden für den Mittelstand schaffen.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultationen können Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Einschätzungen und Ideen teilen. Auch die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind eingeladen, ihre Meinung kundzutun.
Alle Eingaben erfolgen über die E-Mail-Adresse vergabetransformation@bmwk.bund.de. Sie fließen in die Fachgespräche ein. Vorstrukturiert ist der Prozess durch fünf definierte Aktionsfelder, in denen die Bundesregierung ihre wichtigsten Fragen aufgeführt hat.
Der Konsultationsprozess läuft noch bis zum 14. Februar 2023. Im Laufe des Jahres soll ein Referentenentwurf für die Reform vorgelegt werden, der dann 2024 ins Parlament geht.