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Service, Nachrichten
19.12.2018, Deutschland

Widersprüchliches zum Vergaberecht

Im Koalitionsvertrag wurde scheinbar der Erhalt der VOB also auch die Zusammenlegung von Verfahrensregeln für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen festgeschrieben. Ein Zielkonflikt?

Zum Thema Vergaberecht ist in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD von März 2018 Widersprüchliches zu lesen – das berichtete kürzlich das Handelsblatt. Ein Vergleich der Zeilen 2915 und 5383 gibt Aufschluss über den Zwist, der sich jetzt zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesinnenministerium abspielt.

Zunächst heißt es, es werde die Zusammenlegung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in eine einheitliche Vergabeverordnung geprüft. Etwa 2400 Zeilen später steht, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) solle gesichert und anwenderorientiert weiterentwickelt werden. Was hat Vorrang?

Bestimmte Normen der VOB bleiben

Die derzeitige Komplexität dürfte ausschlaggebend für den Wunsch sein, das Vergaberecht zu vereinfachen. Sie ist ein Grund dafür, dass vor allem im Baugewerbe manchmal gar keine Angebote auf öffentliche Ausschreibungen eingehen. Laut Handelsblatt sind sich die Ministerien einig, dass „bestimmte Normen der VOB erhalten werden sollen, nämlich die Teile B und C, die die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen umfassen.“

Die Zeitung nennt als ein Beispiel, in dem die Vereinfachung der Vergabevorschriften bereits vollzogen ist, die sogenannte Sektorenverordnung im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung. Seit der jüngsten Reform gebe es hier keine Unterschiede für die öffentliche Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mehr.

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