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Service, Nachrichten
22.05.2017, Deutschland

Nachprüfungsverfahren 2016

Das BMWi veröffentlichte kürzlich die Statistik zu der in 2016 eingegangenen und erledigten Nachprüfungsverfahren.

Bei den Vergabekammern entspricht die Zahl der erledigten Verfahren mit 880 genau der Zahl der eingegangenen Anträge. Eine zufällige Übereinstimmung, da einige Vergabekammern mehr, einige weniger als die eingegangenen Anträge erledigt haben. Die Zahl der Eingänge liegt dabei knapp über der letztjährigen Zahl von 864 Eingängen. In 61,5 % der Verfahren wurde der Antrag zurückgenommen oder die Entscheidung erging zugunsten des Auftraggebers. Die Antragsteller waren in 15,9 % der Verfahren erfolgreich.

Einen neuen Höchstwert erreicht die Anzahl der Verlängerungen der Entscheidungsfrist, sie liegt bei 57,5 %. Allerdings beruht dies vor allem darauf, dass die VK Rheinland bei einem Eingang von 60 Verfahren 200-mal die Entscheidungsfrist verlängert hat. Rechnet man dies heraus, erreicht man einen deutlich niedrigeren Wert von unter 40 %. Ein Wert von unter 40 % wurde zuletzt 2008 erreicht.

Bei der Zahl der nicht zugestellten Anträge liegt die VK Berlin mit 13 (von insgesamt 42 Eingängen) wieder vorne. Von den Vergabekammern des Bundes wurde nur ein Antrag nicht zugestellt – erstmals wieder seit 2007; in den Jahren 2008 bis 2015 wurden stets alle Anträge auch zugestellt.

Erstmals werden auch Verfahren zur KonzVgV erfasst, allerdings waren dies 2016 nur 2. Den Schwerpunkt bildeten wieder die Verfahren nach VgV und VOL/A-EG a.F. Die Zahl der Beschwerden liegt mit 180 deutlich über dem Wert von 2015 (159 Beschwerden). Deutlich überdurchschnittlich oft gehen übrigens seit Jahren die Antragsteller in die Beschwerde. Die Vergabekammern entscheiden seit 1999 in durchschnittlich 18,03 % der Fälle zugunsten des Auftraggebers, aber im gleichen Zeitraum wurden 68,84 % der Beschwerden von Antragstellern eingereicht.
Die Erfolgsquote der Beschwerden liegt bei 25,3 %.

Anzumerken ist auch dieses Jahr, dass die Werte in sich nicht durchgängig widerspruchsfrei sind. So bleibt beispielsweise die Anzahl der im Mittel erledigten Verfahren deutlich hinter den Eingängen zurück: Bei den Vergabekammern wurden von 1999 bis 2016 durchschnittlich 951,6 Verfahrens als erledigt gemeldet, bei im Durchschnitt 1.013,7 Eingängen. Die OLG melden im Durchschnitt 178,4 Verfahren als erledigt, bei durchschnittlich 205,4 Eingängen.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 5/2017

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