Open-House-Verfahren sind Zulassungssysteme, keine typischen Vergaben. Es handelt sich um nicht exklusive Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung. Grundsätzlich können alle interessierten Unternehmen mitmachen. Der Auftraggeber schließt mit allen Unternehmen Verträge ab, es erfolgt keine Auswahl. Aus diesem Grund handelt es sich um Beschaffungsvorgänge, die nicht unter das Vergaberecht fallen.
Ein typisches Beispiel sind die Arzneimittel-Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Hier kann in aller Regel der Apotheker auszuwählen, welches Präparat er dem Patienten gibt.
In dem neu geschaffenen Bereich des Vergabeservices Berlin gibt es einen Leitfaden zur Durchführung eines solchen Zulassungsverfahrens. Darin wird deutlich gemacht, dass der Auftraggeber die Bedingungen für eine Zulassung aller geeigneten Marktteilnehmer im Vorfeld festlegen muss und im Leistungszeitraum auch nicht mehr ändern darf. Die qualitativen Anforderungen an die Liefer- und Dienstleistungen und die Vergütung sind verbindlich zu nennen. Der neue Online-Bereich erhält auch diverse, für die Umsetzung wichtige Formulare.
Quellen