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Service, Nachrichten
25.09.2019, Europa

Neues Beschaffungsgesetz in der Schweiz

Seit dem Sommer gibt es in der Schweiz ein neues Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Vorrangiges Anliegen ist es, Bundes- und kantonale Vorschriften in Einklang zu bringen.

Der National- und der Ständerat der Schweiz – also die große und die kleine Kammer des Parlaments – haben am 21. Juni 2019 die überarbeitete Fassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Ziel war es vor allem, Bundes- und kantonale Vorschriften zu harmonisieren. Dies sei seit Jahren auch ein Anliegen der Wirtschaft, da die bisherige heterogene Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führe, heißt es zum Hintergrund auf der Internetseite der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

Paradigmenwechsel

Mit der Gesetzesnovelle soll auch der vom Bundesparlament gewünschte Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und zum Qualitätswettbewerb Einzug in die Vergabepraxis finden. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Derzeit werden Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet.

Umstritten war bis zuletzt die Möglichkeit, Angebote aus anderen Staaten auf Grundlage einer sogenannten Kaufkraftdifferenzierung schlechter zu bewerten. Diese Möglichkeit wurde schließlich unter dem Vorbehalt, diese müsse „unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen“ erfolgen, beibehalten und beschlossen.

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