Um ihren Beitrag zur Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts zu leisten, will die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen das Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) des Landes novellieren. Dafür soll – wie beim Bund und in den meisten Bundesländern – die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt werden. Sie wird dann die VOL/A ablösen.
Der Entwurf wurde in erster Lesung beraten (Drucksache 20/5277). Der Zeitplan sieht eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag im Juli dieses Jahres vor. Es soll für Aufträge der öffentlichen Hand ab 10.000 Euro gelten.
Mehr Nachhaltigkeit
Mit dem neuen Gesetz werde zudem die Nachhaltigkeit bei der Beschaffung des Landes „sehr viel umfassender gedacht und zum maßgeblichen Kriterium“, erklärte das hessische Wirtschaftsministerium. Auftraggeber sollen künftig jegliche Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren berücksichtigen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und verhältnismäßig sind. Die Kommunen können ebenso verfahren. Außerdem ist eine engere Verzahnung von Sozialstandards und Vergaben im Baubereich vorgesehen. Die Bieter müssen in dem Sektor nach dem Gesetzesentwurf künftig eine Bescheinigung über ihre ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorlegen.