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Service, Nachrichten
09.04.2021, Hessen

Entscheidet sich Hessen doch für die UVgO?

Hessen: Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Vergabe - und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung

Auf der 69. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 18. März 2021 wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Hessischen Vergabe – und Tariftreuegesetzes (HVTG) und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung diskutiert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die UVgO nun doch in Hessen eingeführt werden und die VOL/A ablösen soll. Damit soll eine Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts erreicht werden. Beim Bund und in den meisten Bundesländern gilt die UVgO schon seit mehreren Jahren.  

Zudem wird das HVTG „mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung modernisiert“. Schwerpunkte sind u. a. die Stärkung der nachhaltigen Beschaffung und der Tariftreue.

Markus Hoffman, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Mittelstand und Handwerk, sieht in dem novellierten HVTG Verbesserungen in allen Bereichen der öffentlichen Beschaffung: „Die Novellierung des HVTG ist Ausdruck einer erneuten erfolgreichen Zusammenarbeit von Grün und Schwarz in Hessen: Alle Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag wurden zielgenau im neuen Gesetz festgeschrieben. Dazu gehört, dass die öffentliche Auftragsvergabe vereinfacht wurde und mit Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen nun deutlich mittelstandsfreundlicher ist. Nachhaltigkeit wird durch die stärkere Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien in den Fokus gerückt. Hier geht das Land in seiner Rolle als Auftraggeber vorbildhaft voran, indem unter anderem umweltbezogenen Aspekte bei der Vergabe grundsätzlich berücksichtigt werden sollen. Mit gleich mehreren neuen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Tarif- und Mindestlohnpflicht oder der Bekämpfung von Schwarzarbeit, stärkt das HVTG den gesamten Vergabeprozess.“

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