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Service, Nachrichten
12.03.2015, Hessen

Neues HVTG in Kraft

Seit dem 1. März ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft.

Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gilt seit 1. März 2015. Für zahlreiche öffentliche Auftraggeber wie auch für Bieter bringt es Änderungen bei der Auftragsvergabe unterhalb, aber zum Teil auch oberhalb der europäischen Schwellenwerte.

Änderungen in Vergabeverfahren durch das neue HVTG

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Einführung umfangreicher Regelungen zu Mindestlohn- und Tariftreuevereinbarungen. Weiterhin enthält es erstmals einen Katalog von Nachhaltigkeitskriterien, der sich auf soziale, umweltbezogene und ökologische und innovative Anforderungen erstreckt. Das neue HTVG gilt für einen nochmals erweiterten Auftraggeberkreis ab einem Auftragswert von netto 10.000 € Umsatzsteuer. Erstmals sind neben Eigenbetrieben auch Zweckverbände, Arbeitsgemeinschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, dieses Gesetz verbindlich anzuwenden.

Sowohl die gesetzlichen Grundlagen für effektiven Rechtsschutz der Bieter unterhalb der Schwellenwerte bei sog. Nachprüfungsstellen als auch die HAD als Pflichtbekanntmachungsorgan für EU-weite und nationale Verfahren in Hessen wurden beibehalten.

Das Gesetz enthält eine Vielzahl bieterschützender Regelungen, die der Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor den Zivilgerichten geltend machen kann.

Einheitliche Musterformulare

In Umsetzung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) werden ab sofort Musterformulare für Vergabeverfahren bereitgestellt.

Diese Muster, die auf den Mustern des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) sowie des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) basieren, sind von den Beschaffungsstellen des Landes Hessen verbindlich anzuwenden. Hessischen Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Verwendung empfohlen.

Quelle: bi medien

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