Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
04.05.2018, Hessen

Vergabe für Schulessen: Gericht weist Klage ab

Die IGS Nordend wehrt sich mit allen Mitteln gegen den neuen Betreiber der Schulkantine. Im aktuellen Fall wird das wohl nichts nützen. Aber andere Schulen könnten in Zukunft davon profitieren.

Nach massiven Protesten an einer Gesamtschule will die Stadt Frankfurt das Vergabeverfahren für Schulessen ändern. Bewerber sollten zum Beispiel ein Testessen anbieten müssen, kündigte Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) heute an. Der Integrierten Gesamtschule (IGS) Nordend, die sich gegen ihren künftigen Caterer wehrt, machte Weber wenig Hoffnung. Die Stadt sei gezwungen, sich an das geltende Recht zu halten. „Der Protest hat aber Vieles in Bewegung gebracht und dazu geführt, dass es am Ende für alle Schulen besser wird“, sagte Weber.

Neun Jahre lang hatte ein lokaler Caterer die Mensa der IGS Nordend betrieben. Bei der Neuausschreibung gewann das Großunternehmen Sodexo, was an der Schule einen Proteststurm auslöste. „Ich verstehe den Kummer und die Sorge, aber mir sind die Hände gebunden“, sagte Weber. Die Ausschreibung erfolge nach EU-Vergaberecht, würde ein Anbieter ausgeschlossen oder bevorzugt, könne die Stadt auf Schadenersatz verklagt werden.

Bessere Chancen bei kommender Ausschreibung

Für die aktuelle Ausschreibung an der IGS Nordend „haben wir keinen Handlungsspielraum mehr“, sagte Weber. Für die Runden ab dem Schuljahr 2019/20 aber könne man „einiges besser machen“. Eine Arbeitsgruppe soll bis Herbst die Kriterien überarbeiten. Ziel sei es, kleineren Anbietern zu helfen, damit sie gegen die Großen eine Chance haben, und den Schulen mehr Einfluss zu geben. Stärker gewichtet werden könnten zum Beispiel der Bio-Anteil, regionale Produkte, kurze Wege oder das Engagement für Ernährungserziehung.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat unterdessen die Klage eines Schülers der IGS Nordend abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Er hatte einen Eilantrag gegen das Vergabeverfahren zur Bewirtschaftung seiner Schulkantine gestellt. Die Stadt will nun abwarten, ob er gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegt. Werde auch sie abgewiesen, müsse man den Vertrag mit dem Erstplatzierten schließen, sagte Weber.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten