Ökologischer Fußabdruck von Druckern
Mit Einkaufsempfehlungen für bildgebende Geräte will die EU die öffentliche Beschaffung in diesem Bereich umweltfreundlicher machen. Die Anwendung in Ausschreibungen ist aber freiwillig.
Die Europäische Union (EU) hat neue Einkaufsempfehlungen für sogenannte bildgebende Geräte erarbeitet. Das betrifft etwa Drucker und dazugehöriges Verbrauchsmaterial sowie Multifunktionsgeräte. Auch wenn die Kriterien freiwillig anzuwenden sind, hofft die EU, damit den ökologischen Fußabdruck dieser Geräte reduzieren zu können – zumindest, wenn sie im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen angeschafft werden. Die Kriterien wurden seit 2018 vom wissenschaftlichen Gremium der EU – der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) – entwickelt.
Standards bei Lärm und Energie
Die Zeitschrift „BusinessPartner“ hatte über die EU-Empfehlungen berichtet. Demnach sollen die Drucker die Standards für Emissionen, Lärm und Energieverbrauch erfüllen müssen und keine gefährlichen Stoffe über die Grenzwerte hinaus enthalten dürfen. Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, müssten also darauf achten. Ferner gebe es Kriterien für Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen eines verwalteten Print-Management-Vertrags geliefert würden. Bei Patronen etwa gehe es um Normen für die Seitenleistung.
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