In seinem Rundschreiben vom 12. August 2022 zu vergaberechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz die Erweiterung von aktuellen Vergabeerleichterungen bekanntgegeben.
Die bisherigen Erleichterungen beziehen sich auf die Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen. Zum sachlichen Anwendungsbereich gehören jetzt neu Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg stehen und insbesondere der Stärkung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit des Landes und der Kommunen sowie der größeren Unabhängigkeit von Russland dienen, wie bspw. zur Abwehr von potenziellen Cyberattacken, im Bereich des Zivil-, Katastrophen- und Gesundheitsschutzes sowie der Versorgungssicherheit einschließlich Energieversorgung, auch infolge gestörter Lieferketten.
„Wir wollen, dass das Land und unsere Kommunen im Bedarfsfall schnell reagieren können. Deshalb schaffen wir mit den Vergabeerleichterungen einen notwendigen und flexiblen Rahmen.“, so Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Durch die Erleichterungen können Kommunen und Dienststellen in Rheinland-Pfalz bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen festgelegter Auftragswertgrenzen vereinfacht nichtöffentliche Vergabeverfahren (Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen) statt öffentlichen Ausschreibungen durchführen. Bei besonderer Dringlichkeit kann u.U. auch nur eines statt der üblicherweise erforderlichen drei Angebote ausreichend sein.
Diese Vereinfachungen gelten zunächst bis Ende des Jahres 2022.
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