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Service, Nachrichten
03.12.2019, Berlin

Senat beschließt Mindestlohn von 12,50 Euro für öffentliche Aufträge

Einen Mindestlohn für öffentliche Aufträge gibt es bereits. Aber der soll künftig deutlich höher werden. Daran gibt es bereits jetzt viel Kritik. Und das nicht nur von der Opposition.

In Berlin gilt für öffentliche Aufträge künftig ein Mindestlohn von 12,50 Euro brutto pro Stunde. Die entsprechende Novelle des Vergabegesetzes hat der Senat bei seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 beschlossen. Bisher waren es 9 Euro. Das überarbeitete Gesetz soll 2020 in Kraft treten, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) im Anschluss an die Senatssitzung. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Berlin solle bei den Menschen ankommen.

Landesmindestlohngesetz wird geändert

Gleichzeitig soll der Mindestlohn von 12,50 Euro auch im öffentlichen Dienst und für die Landesbetriebe gelten, wie die Senatorin für Arbeit, Elke Breitenbach (Linke), ankündigte. Entsprechend solle auch das Landesmindestlohngesetz geändert werden. Die Höhe des Stundenlohns orientiert sich Pop zufolge am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). Danach liegt der Einstiegstarif ab Anfang 2020 bei 12,50 Euro. Im vergangenen Jahr hatte Pop zunächst eine Erhöhung auf 10,20 Euro vorgeschlagen. Im ersten Entwurf für das Gesetz war von 11,30 Euro die Rede.

Der Mindestlohn solle allerdings erst ab einer Größenordnung von
50.000 Euro bei Bauleistungen und von 10.000 Euro bei Dienstleistungen gelten, sagte die Wirtschaftssenatorin. Diese einheitlichen Wertgrenzen würden die Vergabe von Aufträgen einfacher und unbürokratischer machen. Vor der endgültigen Beschlussfassung über den Mindestlohn muss sich der Rat der Bürgermeister noch dazu äußern und anschließend auch das Abgeordnetenhaus zustimmen.

Stimmen aus dem Umfeld

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) findet das Gesetzesvorhaben
richtig: «Öffentliche Aufträge werden endlich an gute Bezahlung, an Bezahlung nach Tarifvertrag, geknüpft», sagte der Vorsitzende des Bezirks Berlin-Brandenburg, Christian Hoßbach. Positiv sei auch der Beschluss, den Vergabemindestlohns anzuheben. «Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann.»

Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), sieht das allerdings anders: «Der Senat greift im Ergebnis in bestehende Tarifverträge ein und schwächt die Tarifautonomie», sagte er. «Mit einem Vergabe-Mindestlohn auf 12,50 Euro setzt sich Berlin an die Spitze aller Bundesländer. Damit übertrifft die Hauptstadt zudem den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn deutlich.»

IHK und Opposition üben Kritik

Kritik an der Entscheidung gibt es auch von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK): «Das Vergabegesetz ist in dieser Form falsch», kommentierte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm die Senatsentscheidung. «Folge wird sein: Es gibt zu wenig Unternehmen, die sich überhaupt um Aufträge des Landes bewerben. Und das Geld für Investitionen, das vorhanden ist, wird nicht abgerufen.»

Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion bemängelte die Neuerung ebenfalls. «Das neue Vergaberecht ist eine Investitionsbremse, denn es führt zu deutlich mehr Bürokratie. Mit dem Entwurf der rot-rot-grünen Koalition werden die dringend notwendigen Infrastruktur- und Baumaßnahmen noch schwerer umsetzbar.»

Auch die Berliner Liberalen können der Senatsentscheidung wenig abgewinnen. «Wir sollten auf ein Berliner Vergaberecht ganz verzichten», sagte Florian Swyter, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Der Mindestlohn mache die Vergabe von Ausschreibungen noch komplizierter für die Auftragnehmer.
Der Schwellenwert von 10.000 sei außerdem deutlich zu niedrig.

Quelle:

dpa

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