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Service, Nachrichten
20.05.2019, Deutschland

Steigende Mindestlöhne im Maler- und Elektrohandwerk

Maler, Lackierer und Elektriker können sich über einen neuen Mindestlohn freuen. Fragen rund um den Mindestlohn haben außerdem die Gerichte beschäftigt.

Was für die Maler- und Lackierer Anfang Mai vollzogen wurde, steht für die Beschäftigten im Elektrohandwerk im Januar 2020 an: eine Erhöhung des Mindestlohns. Für Bieter ist es wichtig, die neuen Gehälter bei der Kalkulation ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Ungelernte Arbeiter im Malerhandwerk bekommen jetzt 10,85 Euro pro Stunde (statt 10,60 Euro). Gesellen in Westdeutschland erhalten bereits 13,30 Euro, in Ostdeutschland nun 12,95 Euro. Damit gleicht sich der Mindestlohn in Ostdeutschland weiter dem Westniveau an.

Auch Betriebe im Ausland in der Pflicht

Im Elektrohandwerk steigen die Mindestlöhne ab 2020. Demnach haben IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) eine Erhöhung um 4,4 Prozent vereinbart. Die Entgelte steigen damit bundeseinheitlich von 11,40 auf 11,90 Euro pro Stunde. Für beide Branchen gilt: Auch Betriebe im Ausland sind verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Das gilt im Übrigen nicht nur für diese Branchen, wie gerade erst zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 1 K 1161/17 und 1 K 1174/17) bekräftigten. In den verhandelten Fällen ging es um polnische Speditionsunternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen wollten, da ihre Arbeitnehmer nur für kurze Zeit in Deutschland arbeiteten. Die Richter wiesen die Klagen ab.

Mindestlohn für Familienangehörige

Ein weiteres Gericht hat sich kürzlich ebenfalls mit dem Mindestlohn beschäftigt: Muss Familienangehörigen der Mindestlohn gezahlt werden, wenn sie im eigenen Betrieb tätig sind? Vorangegangen war eine Geschäftsprüfung des Zolls bei einem Getränkemarkt, bei der sich herausstellte, dass die Ehefrau des Marktbetreibers ohne den ihr zustehenden Mindestlohn in der Firma angestellt war. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann wegen dieser und einer weiteren nicht korrekten Beschäftigung zu einer Geldstrafe.

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