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Service, Nachrichten
06.09.2018, Deutschland

Studie zu Mindestlohn für Azubis

Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine Mindestausbildungsvergütung einzuführen. Nun veranschaulicht eine Untersuchung, was das für Unternehmen bedeuten würde.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn hat in ihrem Report 4/2018 mit Simulationsrechnungen dargelegt, was ein Mindestlohn für Auszubildende für die Betriebe bedeuten wurde. Der Grund: Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern.

Gäbe es einen Mindestlohn von 500 Euro für Lehrlinge im ersten Jahr, müssten etwa elf Prozent der Betriebe ihre Ausbildungsvergütung anpassen, ergaben die BIBB-Berechnungen – Löhne, die sich letztlich auch bei Angeboten im Vergabeprozess niederschlagen müssen. Bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro hätten 35 Prozent der Unternehmen Handlungsbedarf. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären besonders herausgefordert. Geplant ist laut Koalitionsvertrag, dass die Novelle des Berufsbildungsgesetzes bis zum 1. August 2019 beschlossen wird und 2020 in Kraft tritt.

Tarife bleiben unangetastet

Der Mindestlohn für Lehrlinge würde nicht alle Unternehmen betreffen, da einige tarifvertraglich festgelegte Ausbildungsvergütungen weiterhin oberhalb solcher Zahlenspiele liegen dürften. Diese Tarife sollen auch nicht angetastet werden.

BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser erklärte, die Simulationen seien gut, um Größenordnungen zu veranschaulichen, wenn die Diskussion geführt werde. Letztendlich gelte es, „die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinbetriebe nicht weiter zu gefährden.“

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