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Service, Nachrichten
08.11.2023, Thüringen

Thüringer Landtag beschließt neues Vergabegesetz

Neue Spielregeln im Thüringer Beschaffungswesen zielen auf Tariftreue und Bürokratieabbau

Am 3. November 2023 hat Thüringen eine bedeutende Gesetzesreform in seinem Vergabewesen verabschiedet. Damit verbunden sind weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Die Neuerungen, die nach intensiven Debatten im Landtag mit den Stimmen von CDU und Rot-Rot-Grün beschlossen wurden, sollen die öffentliche Auftragsvergabe modernisieren und gleichzeitig die Arbeitsstandards verbessern.

Hauptänderungen:

  • Anhebung der Auftragswertgrenzen, ab denen das ThürVgG angewendet werden muss: für Bauausschreibungen von 50.000 auf 75.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen von 20.000 auf 30.000 Euro
  • Soziale und ökologische Kriterien wurden verschlankt und müssen zukünftig weniger häufig beachtet werden.
  • Einführung eines über dem Bundesdurchschnitt liegenden vergabespezifischen Mindestlohns für Landesaufträge: Firmen müssen nun pro Stunde mindestens 1,50 Euro mehr als den nationalen Mindestlohn zahlen.
  • Die Eignung kann zukünftig durch eine einfache Eigenauskunft nachgewiesen werden.
  • Zukünftig müssen sich auch Subunternehmen an das Vergabegesetz halten.
  • Zudem ist eine zentrale Vergabeplattform geplant, über die die Angebote direkt per Mail abgegeben werden können.

Während die CDU die Reform als Bürokratieabbau feiert, ist sie für die rot-rot-grüne Fraktion eher eine Kompromisslösung. Die Kritik der IHK Erfurt unterstreicht die Sorgen kleinerer Betriebe. Sie befürchten, dass der höhere Mindestlohn sie von öffentlichen Aufträgen ausschließen könnte.

Quellen:

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