Überarbeitete Version des Blauen Engels
Um den Blauen Engel zu erhalten, müssen kleinere Laserdrucksysteme ein weiteres Kriterium erfüllen.
Auf Initiative des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes wurde der Blaue Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion überarbeitet und erhielt den zusätzlichen Prüfwert Partikelemission. Der zusätzliche Prüfwert ist in der Version (RAL-ZU 171) zu finden und gilt vorerst nur für kleinere Laserdrucksysteme, die im Regelfall an einem Büroarbeitsplatz verwendet werden. Grund für die Einführung ist die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln in die Raumluft durch Drucker, Kopierer oder Multifunktionsgeräte. Mit Hilfe des neuen Prüfwertes können im Rahmen der betrieblichen oder öffentlichen Beschaffung effiziente Bürogeräte ermittelt werden, deren Emission im Innenraum besonders gering ist.