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Service, Nachrichten
15.09.2014, Baden-Württemberg

Unternehmen erhalten Zuschüsse

Unternehmen können durch das KfW-Förderprogramm Zuschüsse für eine Energieeffizienberatung erhalten.

Mit dem KfW-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand (EBM)“ wird das KfW-Programm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ mit geringfügigen Änderungen fortgesetzt. Mit dem Programm wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die KfW-Bankengruppe die Energieeffizienz in Unternehmen fördern. Die IHK Region Stuttgart ist als Regionalpartner für die Antragsannahme und Einreichung der Abrechnungsunterlagen zuständig. Für den Erfolg des schnell und problemlos zu beantragenden Förderprogramms sprechen die über 400 Anträge, die von der IHK Region Stuttgart bearbeitet wurden und die ca. 420.000 Euro Zuschüsse, die von der KfW an die Unternehmen ausbezahlt wurden.

In vielen Betrieben machen die Energiekosten bis zu fünf Prozent des Umsatzes aus. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen fehlen aber oft die Informationen und Kenntnisse über Einsparpotenziale, die bis zu 20 Prozent betragen können. Um den Betrieben diese aufzuzeigen, bietet die KfW-Bank mit dem Förderprogramm Zuschüsse zu Initial- und Detailberatungen durch zertifizierte Energieberater an. Dabei wird das ganze Unternehmen auf Energieeinsparpotenziale hin untersucht und es werden Maßnahmen erarbeitet, die zu großen Kosteneinsparungen führen können. Investitionen, die sich spätestens beim Blick auf die nächste Strom- und Gasrechnung lohnen.

Das Zuschussprogramm ist nur für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) anwendbar mit maximal 250 Mitarbeitern, einem Umsatz kleiner als 50 Mio. Euro und einem Energieverbrauch größer als 5000 Euro.

Förderung von Initial- und Detailberatung

Für die maximal zweitägige Initialberatung – als Einstieg – erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 80 Prozent (maximal 640,00 Euro pro Beratungstag). Dabei sollen energetische Schwachstellen entdeckt, dokumentiert und erste Verbesserungsvorschläge gemacht werden

Für die maximal zehntägige Detailberatung mit vertiefender Energieanalyse erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 60 Prozent (maximal 4.800 Euro). Durch die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs sollen die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen entdeckt und in Projekte umgesetzt werden.

Es können entweder die einzelnen Beratungen in Anspruch genommen werden oder aber auch in Folge , d. h. das antragstellende Unternehmen kann zuerst die Initial- und im Anschluss die Detailberatung in Anspruch nehmen. Vorraussetzung ist dann aber, dass die Initialberatung komplett abgeschlossen ist. Mit der Einreichung die Abrechnungsunterlagen kann das Unternehmen gleichzeitig den Antrag für die Detailberatung an den Regionalpartner zusenden.

Das Unternehmen kann auch gleich mit der Detailberatung starten, dann kann allerdings später keine Initialberatung mehr beantragt werden.

Zeitliche Fristen:

  • Initialberatung: ab Zusagedatum der KfW maximal drei Monate
  • Detailberatung: ab Zusagedatum der KfW maximal acht Monate

Achtung: Abgeschlossen ist eine Beratung nur innerhalb der Fristen, wenn alle Unterlagen beim Regionalpartner eingereicht wurden.

Nicht förderfähig sind:

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vereine, Altenpflegeheime, Seniorenheime, Stifte, Kinder-/Jugend-/ Studentenwohnheime, Kreditgewerbe oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts
  • Stiftungen und Vereine, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind

ebenso wie Beratungen:

  • im Zusammenhang mit Neubau oder Neuvermietung oder Neuverpachtung einer Gewerbeimmobilie
  • für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden
  • die sich auf die Untersuchung des Fahrzeugbestandes beziehen
  • für die Errichtung und Modernisierung von Stromerzeugungsanlagen und Energieversorgungsnetzen
  • die gutachterliche Stellungnahmen ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch beinhalten
  • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden
  • mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Weitere Informationen

Der Beratervertrag darf nicht vor Zusage durch die KfW abgeschlossen werden und es dürfen nur Verträge mit zugelassenen und in der KfW-Beraterbörse eingetragenen Beratern gemacht werden.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen sowie den Abschlussbericht nach der Untersuchung, senden Unternehmen bitte direkt an:

IHK Region Stuttgart
Sabine Mayerhoffer
Jägerstrasse 30
70174 Stuttgart

Weitere Details zu dem Förderprogramm und die Online-Antragstellung finden Sie hier.

Quelle: IHK Region Stuttgart

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