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Service, Nachrichten
06.11.2013, Baden-Württemberg

Unternehmensförderung im Ländle

Baden-Württemberg verfügt über ein in Deutschland einmaliges Förderungssystem. Davon profitiert besonders der Mittelstand.

Die landeseigene L-Bank hat im Jahr 2012 in der Region Stuttgart 1837 Unternehmen aller Branchen mit Krediten im Umfang von 467 Millionen Euro gefördert. Das ausgezahlte Darlehensvolumen lag damit 18 Prozent höher als im Vorjahr. Insgesamt wurden so Investitionen in Höhe von 632 Millionen Euro angeregt und mehr als 2200 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Kredite der L-Bank werden aufgrund der staatlichen Förderung in der Regel zu günstigeren Konditionen vergeben als marktüblich. Dazu zählen niedrigere Zinsen, längere Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre. Unternehmen, die diese Kredite in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an ihre Hausbank wenden.

Kredite durch Bürgschaften

Sind Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang vorhanden, ist es möglich, eine Bürgschaft oder Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise wurden im Jahr 2012 in der Region Stuttgart insgesamt 341 Betriebe mit Garantien und Beteiligungen in Höhe von 43,07 Millionen Euro gefördert. Den Unternehmen wurden damit Kredite im Umfang von 69 Millionen Euro ermöglicht. Schließlich gibt es für Unternehmen auch die Möglichkeit, Mezzaninekapital in Form einer stillen Beteiligung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) in Anspruch zu nehmen.

Die Bürgschaftsbank und die MBG werden im Gegensatz zur landeseigenen L-Bank von der Wirtschaft getragen. Alle drei Institutionen sind aber durch Rückgarantien des Landes und des Bundes abgesichert. Von diesem Angebot profitieren die Unternehmen konkret wie folgt:

  • Gründer und Betriebsübernehmer können einen L-Bank-Kredit im Rahmen der Gründungsfinanzierung oder des Programms „Startfinanzierung 80“ beantragen. Sie können sich auch um eine Beteiligung der MBG in Höhe von maximal 250 000 Euro (Gründer) bzw. 750 000 Euro (Betriebsübernehmer) bemühen.
  • Etablierten Unternehmen steht die Finanzierung von Wachstumsinvestitionen über Kredite der L-Bank offen. Die MBG bietet Beteiligungen bis maximal 1,25 Millionen Euro, gemeinsam mit einer Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank sogar 2,5 Millionen Euro. Um Innovationen zu finanzieren, steht den Betrieben ebenfalls die Möglichkeit einer MBG-Beteiligung zur Verfügung. Auch hier liegt die Obergrenze bei 1,25 Millionen Euro bzw. der doppelten Summe, wenn eine Sparkasse oder Volksbank beteiligt ist.
  • Ein vorübergehend erhöhter Liquiditätsbedarf, etwa bei der Finanzierung von Betriebsmitteln, kann mit einem Liquiditätskredit der L-Bank abgedeckt werden. Für Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz können Kredite aus der Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand der L-Bank in Anspruch genommen werden.
  • Bis zu eine Million Euro Risikokapital stellt die MBG über einen eigenen Fonds zur Verfügung.

Alle erwähnten Kredite, sowie auch ganz normale Darlehen der Hausbank, lassen sich zu maximal 80 Prozent bis zu einer Summe von 1,25 Millionen Euro durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank absichern. Darüber hinaus gibt die Bank Garantien für Fremdbeteiligungen am Unternehmen ebenfalls bis zu einer Obergrenze von 1,25 Millionen Euro mit maximal 70 Prozent. Bei noch größeren Summen ist wiederum die L-Bank zuständig.

Während die L-Bank in staatlicher Hand ist, sind an MBG und Bürgschaftsbank die Handwerkskammern, Banken, Verbände sowie Industrie- und Handelskammern beteiligt. Mit ihren Finanzierungssprechtagen bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedern regelmäßig die Möglichkeit, sich von den Fachleuten der Förderbanken und der MBG zu allen Fragen der Finanzierung beraten zu lassen.

Finanzierungssprechtage der IHK
Region Stuttgart, Termine und Anmeldungen:
Tel. 0711 2005-1460,
scs@stuttgart.ihk.de

Quelle: IHK Region Stuttgart, Magazin Wirtschaft (Ausgabe 10/2013)

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