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Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung VgMinArbV M-V wurde verkündet

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung – VgMinArbV M-V) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 14.05.2024 bekannt gemacht und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Damit ist seit dem 15. Mai 2024 das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V anzuwenden.

Dazu teilte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit auf Nachfrage der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern mit: „… mit Inkrafttreten der VgMinArbV M-V am 15.05.2024 endet die Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V. Die Vorschriften des TVgG und der Verordnung sind dann als „Gesamtpaket“ anzuwenden

Neue Vergabeverfahren sind nach neuem Recht durchzuführen. Für die Durchführung der Vergabeverfahren gelten die Verfahrensvorschriften der VgMinArbV M-V, insbesondere auch die Maßgaben zur regionalen oder lokalen Leistungserbringung (§ 7 VgMinArbV M-V) sowie zur nachhaltigen Beschaffung (§ 9 VgMinArbV M-V).

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