Das Bundesjustizministerium will die Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten überarbeiten und hat im März einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Hintergrund der Bestrebungen ist zum einen, dass in Zivilsachen immer weniger erstinstanzliche Verfahren bei den Amtsgerichten landen und mindestens kleinere Standorte perspektivisch Gefahr laufen könnten, geschlossen werden zu müssen. Zum anderen strebt das Ministerium eine höhere Spezialisierung der Gerichte an.
Aus diesem Grund sollen “Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten“ den Landgerichten zugewiesen werden, wie im Referentenentwurf aufgezählt wird. Der Streitwert spielt dabei keine Rolle. Amtsgerichte werden gestärkt, indem der Streitwert für Verfahren dort von 5000 auf 8000 Euro angehoben werden soll. Außerdem sollen sie sich unabhängig vom Streitwert um Nachbarschaftssachen kümmern, da hier die Ortsnähe oft eine besondere Rolle spiele.
Mit den Änderungen wird ein veränderter Personalbedarf der verschiedenen Ebenen einhergehen.
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