Niedersachsen will von Unternehmen, die öffentliche Aufträge auf Landes- oder kommunaler Ebene bekommen, zukünftig Tariftreue einfordern. Darum novelliert es sein Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Kommt es wie geplant, müssen die Bieter bei der Angebotsabgabe erklären, dass sie ihre Mitarbeiter nach Branchentarifvertrag bezahlen. Für die Überprüfung in der Praxis soll eine Landeskontrollstelle eingerichtet werden.
Hier hakt der Niedersächsische Städtetag ein. Er befürchtet zusätzliche Bürokratie. Der kommunale Interessenvertreter teile zwar das Ziel, dass Aufträge öffentlicher Auftraggeber auch fair entlohnt werden müssten. Geschäftsführerin Kirsten Hendricks betont jedoch, sie sähe „keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung und vor allem einen weiteren Aufbau von Bürokratie“. Die Kommunen bräuchten kein Misstrauen.
Rückenwind bekommt das Land hingegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Das Prüfverfahren zur Tarifbindung sei schlank und unbürokratisch gehalten, beruhigen die Arbeitnehmervertreter.
Quellen: