Verwaltungsabkommen beschlossen
Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Verwaltungsabkommen über ein gemeinsames „Korruptionsregister“ beschlossen.
Hamburg und Schleswig-Holstein haben kürzlich jeweils ein Korruptionsregistergesetz ins Leben gerufen. Nun wurde zwischen den beiden Bundesländern das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ vereinbart. Noch ist das Abkommen nicht in den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern erschienen.