Das Bundesland Bayern hat die derzeit geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren staatlicher und kommunaler Auftraggeber bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Sie waren erhöht worden, um schneller handeln und die aktuellen Krisen besser bewältigen zu können. Mehr noch: Auch der Anwendungsbereich wurde nun ausgedehnt.
Zunächst galten die geänderten Wertgrenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Jetzt sind einige Bestimmungen auch unabhängig vom Zweck der Beschaffung anwendbar.
Konkret können durch die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften staatliche und kommunale Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Netto-Auftragswert von 25.000 Euro per Direktauftrag vergeben. Alle Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes von zurzeit 215.000 Euro (nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB) können durch eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Quelle:
- dpa
- Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Auftragswesen aktuell 9//2022
- Bayerische Staatsregierung
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