Zwingende Arbeitsbedingungen verkündet
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft fest.
In einer Pressemeldung des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. verkündete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger eine vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Bereich der Abfallwirtschaft inklusive Winterdienst und Straßenreinigung. Damit wurde ein Mindestlohn in der Abfallwirtschaft wieder allgemein verbindlich auf 8,33 € ab 1. Juni festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2012 gilt. Eine Rückwirkung ist nicht gegeben. Die Verordnung ist aber eher deklaratorisch, da bereits eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen besteht.