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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Bieter nicht geeignet

Die VK Nordbayern urteilte zur Eignung eines Bieters und Referenzen im PQ-Verzeichnis.

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Bauarbeiten für eine Generalsanierung im offenen Verfahren europaweit aus. In der Auftragsbekanntmachung war unter anderem die Errichtung von zirka 450 Quadratmetern verglaste Aluminium-Pfosten-Riegelkonstruktionen für Fassaden mit Einsatztüren und -fenstern mit insgesamt 71 Einzelkonstruktionen aufgeführt. Zur Überprüfung der Bietereignung waren von der Vergabestelle auch Referenzen gefordert. Zum Submissionstermin hat lediglich ein Unternehmen ein Angebot eingereicht, das im Präqualifikations-Verzeichnis (PQ-Verzeichnis) zertifiziert ist. Darin wird dem Bieter bestätigt, dass er unter anderem für Metallbauarbeiten präqualifziert ist und hierzu drei Referenzen hinterlegt sind. Die Vergabestelle teilte dem Unternehmen daraufhin mit, den Zuschlag nicht erteilen zu können, weil begründete Zweifel an seiner Eignung bestünden. Nach erfolgter Rüge und Nichtabhilfe beantragte der Unternehmer die Nachprüfung des Vergabeverfahrens. Ohne Erfolg.

Das Urteil der Vergabekammer

Die zuständige Vergabekammer Nordbayern wies den Nachprüfungsantrag zurück, weil die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen keine Fachkunde für die ausgeschriebenen Fassadenarbeiten belegten. Die Präqualifikation des Bieters für den Leistungsbereich Metallbauarbeiten genügt nicht als Eignungsnachweis für die ausgeschriebenen Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion. Die Präqualifikation soll nach Ansicht der Ansbacher Nachprüfungsbehörde nur das Basisgeschehen am Bau abdecken. Spezielle Bauleistungen hingegen, wie hier die Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion, sind nicht grundsätzlich durch den Leistungsbereich Metallbauarbeiten abgedeckt. Zwar müssen Referenzen nur vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Vergleichbar bedeutet auch nicht identisch, jedoch ist die Art der Leistung der wesentliche Parameter, so die nordbayerische Vergabekammer.

Im entschiedenen Fall haben die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen ausschließlich Metallbauarbeiten durch das Liefern und Montieren von Aluminiumtüren und -fenstern nachgewiesen. Die Montage von Aluminiumtüren und -fenstern ist mit den ausgeschriebenen Fassadenarbeiten aber nicht vergleichbar, weil in den Referenzen gerade keine Aluminium-Pfosten- Riegel-Fassadenkonstruktionen aufgeführt waren. Der Bieter war mangels entsprechender Referenzen für die Ausführung der zu beschaffenden Leistungen deshalb nicht zu berücksichtigen.

Quelle: Bayerische Staatszeitung, Ausgabe 5/2017

Autor: Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl & Partner in Nürnberg

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Beschluss
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