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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Gilt das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse weiter?

Im Zuge der Vergaberechtsreform 2009 ist das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A entfallen.

Öffentliche Auftraggeber durften dem Bieter nach dieser Vorschrift nicht das Risiko für kalkulationserhebliche Umstände aufbürden, die nicht vorhersehbar waren.

Das OLG Düsseldorf hat nun eine fortdauernde Anwendung des Verbots grundsätzlich abgelehnt. Insbesondere vertragstypische Risiken darf der öffentliche Auftraggeber demnach den Bietern überbürden. Nur in wenigen Einzelfällen soll eine Risikoübertragung unter dem Gesichtspunkt der „(Un)Zumutbarkeit der Kalkulation“ unzulässig sein, das Gericht verweist hier auf das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung.

Praxistipp

Die Entscheidung widerspricht den Entscheidungen des OLG Dresden und des OLG Jena. Diese hatten im Kontext von Tausalzentscheidungen die Fortgeltung des Verbots auf allgemeine vergaberechtliche Grundsätze gestützt. Das OLG Düsseldorf erweitert damit den Bereich der zulässigen Risikoaufbürdung und erhöht damit die Einzelfallunsicherheit.

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