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Gesetze und Verordnungen

EU-Verordnungen, Bundesgesetze und Landesgesetze

Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF)
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Die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen wie die der Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016.

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