Alternativleistung

Alternativleistung

Alternativ- oder Wahlleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: 

 

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