Vergabelexikon
Grundposition
Grundpositionen sind die Standard-Leistungspositionen in einem Leistungsverzeichnis. Der öffentliche Auftraggeber kann zusätzlich Alternativ- oder Wahlpositionen aufnehmen. In diesem Fall muss er bei Auftragserteilung festlegen, welche der Positionen zur Ausführung kommen soll. Anderenfalls ist die Grundposition Gegenstand des Auftrags.
- vgl. Alternativleistung
- vgl. Bedarfsposition
- vgl. Wahlpositionen
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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