GAEB-Datei
Der gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist im deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Sein Ziel besteht darin, eine effiziente Ausschreibung, Vergabe und Abrechnungen von Bauleistungen zu erleichtern (AVA). Mittels besonderer Software können Dokumente wie Leistungsbeschreibung, Kostenanschlag oder Dokumente im Rahmen der Auftragsvergabe (Angebotsaufforderung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung, …) elektronisch erstellt und zwischen den Beteiligten ausgetauscht bzw. verändert und ergänzt werden. Nähere Informationen sind beispielsweise verfügbar unter www.gaeb-online.de.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte