Aktuelle Urteile

Zumutbarkeit der Kalkulation bei Rahmenvereinbarungen

Was ist passiert?

Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) schrieb europaweit eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen mit einer Laufzeit von vier Jahren aus. Vorgesehen war eine Mindestabnahme von 22 Fahrzeugen (durch das Land) sowie eine Höchstmenge von 120 Fahrzeugen. Neben dem Land sollten auch 409 Kommunen abrufberechtigt sein. Den kommunalen Bedarf von voraussichtlich 52 Fahrzeugen ermittelte der AG über ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren. Darüber hinaus prognostizierte er einen zusätzlichen Bedarf von 46 Fahrzeugen und stützte sich dabei auf den „überragenden Erfolg“ eines früheren Vergabeverfahrens aus dem Jahr 2023. Die Leistungsbeschreibung sah eine Lieferfrist von 18 Monaten pro Fahrzeug sowie eine verbindliche Lieferkapazität von bis zu 30 Einheiten pro Jahr vor. Die Antragstellerin rügte u.a., dass die Bedarfsermittlung zu einem unverhältnismäßigen Kalkulationsrisiko führe. Sie müsse aufgrund der geringen Mindestabnahmemenge erhebliche Produktionskapazitäten vorhalten, ohne die Kosten hierfür kaufmännisch angemessen in den Angebotspreis einrechnen zu können.

Entscheidung

Jedenfalls die sofortige Beschwerde hatte in Bezug auf diesen Vorwurf Erfolg. Das OLG Celle stellte eine Rechtsverletzung fest.

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ist das Auftragsvolumen bei Rahmenvereinbarungen so genau wie möglich zu ermitteln und anzugeben. Zwar dürfen Auftraggeber auf Erfahrungswerte zurückgreifen, und typische Kalkulationsrisiken sind grundsätzlich von den Bietern zu tragen. Unzulässig ist es jedoch, wenn eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird.

Im konkreten Fall fehlte es an einer tragfähigen Grundlage für den zusätzlich prognostizierten Bedarf von 46 Fahrzeugen. Der pauschale Verweis auf ein früheres Vergabeverfahren genügte nicht. Damit stand einer lediglich überschlägigen Bedarfsermittlung ein erhebliches Kalkulationsrisiko gegenüber.

Schließlich mussten Bieter aufgrund der langen Lieferfristen und der geforderten Lieferkapazitäten Produktionskapazitäten in ganz erheblichem Umfang vorhalten. Die damit verbundenen Opportunitätskosten ließen sich angesichts der unsicheren Bedarfsschätzung nicht belastbar kalkulieren. Das Gericht bewertete dieses Risiko als unzumutbar, da es nach Auffassung des Gerichts über das hinausging, was Bietern typischerweise zugemutet werden kann.

Praxishinweise

Öffentliche Auftraggeber müssen das Auftragsvolumen bei Rahmenvereinbarungen auf einer belastbaren Grundlage möglichst genau ermitteln und dokumentieren. Erfahrungswerte aus früheren Vergaben können herangezogen werden, müssen jedoch nachvollziehbar auf den aktuellen Bedarf übertragbar sein.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn lange Lieferfristen und verbindliche Kapazitätsvorgaben bestehen. Diese können Bieter dazu zwingen, erhebliche Ressourcen vorzuhalten. Führt eine ungenaue Bedarfsermittlung in solchen Fällen zu einem unverhältnismäßigen Kalkulationsrisiko, kann dies im Einzelfall gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) verstoßen und die Ausschreibung angreifbar machen.

Weitere Informationen


Autor: Dr. Karsten Kayser
Datum: 02.12.2025
Gericht:  OLG Celle
Aktenzeichen: 13 Verg 8/25
Typ: Beschluss
Wissen

Diese Urteile könnten Sie auch interessieren

24.04.2026 | Urteil

Zumutbarkeit der Kalkulation bei Rahmenvereinbarungen

Zu hohe Risiken für Bieter? Das OLG Celle setzt klare Grenzen: Wann eine Rahmenvereinbarung nicht mehr kalkulierbar ist und warum Auftraggeber genauer planen müssen.
Mehr erfahren
30.03.2026 | Urteil

Unterkostenverdacht – Warum „äußerst knapp kalkuliert“ nicht als Beweis genügt

Das OLG Frankfurt klärt: Ein Unterkostenverdacht braucht Indizien. Die bloße Behauptung einer „knappen Kalkulation“ reicht für eine Rüge nicht aus. Jetzt Beschluss-Details lesen!
Mehr erfahren
25.02.2026 | Urteil

Auskömmlichkeitsprüfung: Ausschluss bei zu niedrigem Zeitaufwand

Zu niedriger Zeitansatz kann ein Angebot kippen: Die VK Bund bestätigt den Ausschluss nach § 60 Abs. 3 VgV, wenn die Preisaufklärung nicht plausibel gelingt.
Mehr erfahren
27.01.2026 | Urteil

Wann begründen Wertungskriterien eine verdeckt produktspezifische Ausschreibung?

Auch Zuschlagskriterien können eine verdeckte Produktspezifikation begründen – aber nur, wenn sie praktisch dazu führen, dass andere Bieter den Zuschlag nicht (mehr) erreichen können.
Mehr erfahren
16.12.2025 | Urteil

Neubau mehrerer Rettungswachen – Wann liegt ein Gesamtauftrag vor?

Wann müssen mehrere Rettungswachen europaweit ausgeschrieben werden? Erfahren Sie, wann ein Gesamtauftrag vorliegt und welche Rolle Planung und Standorte spielen.
Mehr erfahren
27.11.2025 | Urteil

Ein indikatives Angebot muss Mindestanforderungen einhalten!

Auch bei indikativen Angeboten gelten verbindliche Mindestanforderungen. Ein aktueller Beschluss zeigt, warum Bieter widersprüchliche Angaben unbedingt vermeiden müssen.
Mehr erfahren
24.10.2025 | Urteil

Fehlende Verpflichtungserklärungen und Konzernreferenzen – Zur Eignungsprüfung bei Bezugnahme auf konzernverbundene Unternehmen

Konzernreferenzen zählen nur mit Verpflichtungserklärung. Die VK Bund zeigt, warum Bieter bei der Eignungsprüfung keine formellen Fehler riskieren sollten.
Mehr erfahren
16.09.2025 | Urteil

Änderung von Vergabeunterlagen bei Referenzangaben im Teilnahmewettbewerb

Fehlerhafte Referenzangaben im Teilnahmewettbewerb können zum Ausschluss führen – selbst kleine Abweichungen haben laut aktueller Entscheidung strenge Folgen.
Mehr erfahren
18.08.2025 | Urteil

Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – IT-Beschaffung an Schulen

Schulen dürfen gezielt interaktive Displays eines Herstellers ausschreiben, wenn objektive Gründe vorliegen. Was das für Bieter bedeutet, erfahren Sie hier auf Vergabe24.
Mehr erfahren
21.07.2025 | Urteil

Mehrdeutige Anforderungen an „abgeschlossene Geschäftsjahre” – Vergabeunterlagen müssen eindeutig sein

Ein Angebot darf bei unklarer Forderung nach „abgeschlossenen Geschäftsjahren“ nicht ausgeschlossen werden – Vergabekammer stärkt Bieterrechte bei Unsicherheiten.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich