Nach dem Inkrafttreten des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) am 1. Mai konkretisiert das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die praktische Anwendung durch drei Rechtsverordnungen. Die Entwürfe regeln die Einrichtung einer paritätisch besetzten Clearingstelle zur Abgrenzung von Tarifverträgen, die genauen Prüf- und Kontrollbefugnisse der Prüfstelle Bundestariftreue bei Verstößen sowie das Verfahren zur Vergabe von Arbeitgeber-Zertifikaten bei Einhaltung der BTTG-Arbeitsbedingungen. Die Entwürfe werden derzeit unter anderem mit den Bundesländern abgestimmt.
Die drei Verordnungsentwürfe im Überblick
- 1. Clearingstellen-Verordnung:
Richtet ein Empfehlungsgremium ein, das aus je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Die Clearingstelle soll insbesondere auf Verlangen zum Einsatz kommen, wenn die Abgrenzung mehrerer infrage kommender Tarifverträge geklärt werden muss. - 2. Prüfstellen-Verordnung:
Legt die Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume der Prüfstelle Bundestariftreue fest, wenn gemeldete Verstöße gegen das BTTG kontrolliert und überprüft werden. - 3. Zertifizierungsverordnung:
Definiert die Anforderungen und Ausstellungsverfahren für ein offizielles Arbeitgeber-Zertifikat. Unternehmen erhalten dieses Auszeichnungssymbol für einen bestimmten Zeitraum, wenn sie die tarifvertraglichen Vorgaben nachweislich gewähren.
Praxistipp für Bieter und öffentliche Auftraggeber
Vorbereitung auf Nachweispflichten: Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge des Bundes bewerben, sollten ihre Tarifbindung und Arbeitsbedingungen frühzeitig dokumentieren. Eine spätere Zertifizierung nach BTTG-Standard kann den bürokratischen Nachweisaufwand in einzelnen Vergabeverfahren deutlich reduzieren.
Kurzes Fazit
Mit den drei Verordnungsentwürfen schafft das BMAS das verfahrenstechnische Fundament für die wirksame Kontrolle und Anwendung des BTTG. Nach Abschluss der Abstimmung mit den Ländern gewinnen Bieter und Vergabestellen klare Richtlinien für die Praxis.
FAQ
Was regeln die neuen Verordnungsentwürfe zum Bundestariftreuegesetz (BTTG)?
Sie konkretisieren die praktische Durchführung des BTTG hinsichtlich der Arbeit einer Clearingstelle zur Tarifabgrenzung, den Aufgaben der Prüfstelle bei Kontrollen und den Kriterien für ein BTTG-Arbeitgeberzertifikat.
Wie ist die geplante BTTG-Clearingstelle zusammengesetzt?
Die Clearingstelle wird als paritätisches Empfehlungsgremium aus je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gebildet.
Welchen Zweck hat das Zertifikat für Arbeitgeber?
Das Zertifikat zeichnet Unternehmen zeitlich befristet aus, die die erforderlichen BTTG-Arbeitsbedingungen gewähren und tarifvertragliche Bestimmungen einhalten, was Nachweise im Vergabeverfahren vereinfacht.
Quellen:


