Fachbeitrag

Die öffentliche Hand wird nachhaltiger – Werden Sie es auch?

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen verpflichten sich immer mehr der Nachhaltigkeit. Anforderungen politischer Nachhaltigkeitsstrategien finden sich in Vorgaben für das Verhalten von Behörden wieder. Und damit auch bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand. Das sollten Unternehmen als Bieter nicht unterschätzen! Der Umfang der öffentlichen Beschaffung in Deutschland liegt bei fast 400 Mrd. Euro jährlich. Die Bandbreite reicht dabei von Bürobedarf und Computern über Textilien bis hin zu Reinigungs- oder Verpflegungsdienstleistungen sowie Bauleistungen. 

Der rechtliche Rahmen für mehr Nachhaltigkeit steht

In den letzten Jahren wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschaffung stetig konkretisiert. Vor allem die Reform des deutschen Vergaberechts 2016 gibt den Behörden deutlich mehr Möglichkeiten. Öffentliche Auftraggeber können ökologische und soziale Kriterien in alle Stufen des Vergabeverfahrens integrieren. 

So ist es bereits bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes möglich, eine ökologisch- und sozialverträglichere Alternative zu wählen. In die Leistungsbeschreibung können Umweltanforderungen durch technische Spezifikationen einfließen. Mittels Eignungsprüfungen darf bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen gefordert werden, dass der Bieter ökologische und soziale Normen erfüllt, wenn das für die Auftragsausführung nötig ist. Nachhaltigkeitsaspekte können als Zuschlagskriterien in die Angebotsbewertung und die Auftragsausführung einbezogen werden.  

Gute Gründe für Nachhaltigkeit bei Behörden und Bietern 

Rechtliche Rahmenbedingungen und die Marktmacht der öffentlichen Hand führen zu guten Gründen für eine nachhaltige Beschaffung. Diese Motive von Behörden sollten Bieter als Chance verstehen und zu nutzen versuchen: 

  • Ethische Gründe: Ein verantwortlicher Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen ist Verpflichtung für Wirtschaft, Bürger und Behörden. Zeigen Sie als Bieter, dass Sie diese Verantwortung auch wahrnehmen! 
  • Rechtliche Grundsätze: Verfassungsrechtliche Vorgaben und einzelrechtliche Bestimmungen wie die Vergabeverordnung verpflichten Behörden zu nachhaltigem Handeln. Unterstützen Sie als Bieter die Behörden bei diesem öffentlichen Auftrag! 
  • Wirtschaftliche Anforderungen: Sie greifen vor allem bei mittel- oder langfristiger Betrachtung der Beschaffungsvorgänge und ihrer Auswirkungen. Machen Sie als Bieter deutlich, dass Nachhaltigkeit auch wirtschaftlichen Nutzen stiftet! 
  • Vorbildfunktion: Die erhöhte Nachfrage nach nachhaltigen Waren und Dienstleistungen führt zu mehr Angebot auf dem Markt. Sie stärkt nachhaltiges Wirtschaften und Innovationen – regional, national und weltweit. Zeigen Sie als Bieter, dass Sie sich für Nachhaltigkeit engagieren! 

Fazit

Nutzen Sie diese Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit – im eigenen Unternehmen und bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade hier wird ein nachvollziehbares und glaubwürdiges Engagement immer mehr zum geforderten Standard. 

Autor

Stefan Küst, geboren 1967. Studium der BWL und Umweltmanagement. Von 1993 bis 2010 Nachhaltigkeits-/CSR-Beauftragter in internationalen Handelsunternehmen. Seit 2010 Berater für Unternehmen, Verbände und Behörden zu CSR und Nachhaltigkeit. Leitfaden Umweltfreundliche Beschaffung für das Bayerische Landesamt für Umwelt, Schulungen und Seminare zu Nachhaltigkeit/CSR und Lieferkette. Homepage: https://crconsulting-kuest-schweizer.com/

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