Seit Herbst vergangenen Jahres hat die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen die Präqualifikation der rheinland-pfälzischen Unternehmen übernommen. In der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 wurde unter Ziffer 6.3. eine verpflichtende Regelung zur Anerkennung der Präqualifikation des PQ-Vereins (PQ-VOB), des AVPQ und eben auch des HPQR aufgenommen. Vorausgegangen war ein jahrelanger Abstimmungsprozess.
Eine Präqualifizierung dient dem Nachweis der Fachkunde. Unternehmen können, wollen sie Aufträge der öffentlichen Hand erhalten wollen, ihre Eignung damit nachweisen. Wenn sie entsprechend gelistet sind, gehen öffentliche Auftraggeber davon aus, dass diese Betriebe zur Erledigung von Aufträgen der öffentlichen Hand geeignet sind. Die Bieter müssen dann Erklärungen und Nachweise nicht jedes Mal wieder beibringen. Das sorgt für weniger Arbeitsaufwand auf beiden Seiten. Außerdem können öffentliche Vergabestellen das Register auch als Datenbank nutzen, um im Rahmen ihrer Beschaffungstätigkeiten Unternehmen gezielt zu suchen.