Mit dem Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) gibt es erstmals in Deutschland eine einheitliche Präqualifizierung über sämtliche Angebotsleistungen hinweg. Sowohl Betriebe, die Bauleistungen anbieten, als auch solche mit Liefer- und Dienstleistungen können sich darin eintragen lassen.
Sind Firmen in einem Präqualifizierungsregister gelistet, haben sie den Nachweis erbracht, für eine Vergabe durch die öffentliche Hand als Auftragnehmer geeignet zu sein. Bisher gab es diese Register nur getrennt: einmal für Bauleistungen, einmal für Liefer- und Dienstleistungen. Das neue Register ist aus Sicht der Auftragsberatungsstelle Hessen insbesondere eine Erleichterung für solche Unternehmen, die Leistungen aus beiden Bereichen anbieten.
Denn: Die Vergabestelle entscheide, in welchen Bereich ein Auftrag falle – und nicht immer lasse sich das genau zuordnen. Wenn das betroffene Unternehmen dann nur im Register des „falschen“ Bereichs eingetragen sei, führe das zum Ausschluss vom Verfahren. Mit diesem Dilemma macht das seit Ende vergangenen Jahres von der EU anerkannte Verzeichnis Schluss.
Quelle:
- Newsletter “Auftragswesen Aktuell” der Auftragsberatungsstelle Schlesswig-Holstein, Mai 2021
- dpa