Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
26.11.2015, Nordrhein-Westfalen

Erläuterungen zur Präqualifizierung

Das Thema Präqualifizierung wurde in die Frage-Antwort-Liste des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

Auf der Internetpräsenz des Landes Nordrhein-Westfalen findet sich eine Frage-Antwort-Liste zum Tariftreue- und Vergabegesetz. In dieser Liste wird die Rechtsauffassung des Landes ausgedrückt. Sie wurde nun um den Punkt „Was versteht man unter Präqualifizierung?“ erweitert. Insbesondere wird dabei auf das Thema „gate50“ eingegangen.

Im Einzelnen werden dabei folgende Punkte erläutert:

  • Was versteht man unter Präqualifizierung?
  • Was ist „gate50“?
  • Erfüllt der „gate50 Pass“ die Vorgaben einer Präqualifizierung?
  • Ist die kostenpflichtige Eintragung bei gate50 zwingend?
  • Können Bieter ausgeschlossen werden, weil sie dort nicht eingetragen sind?
  • Müssen öffentliche Auftraggeber den „gate50 Pass“ anerkennen?

Die vollständige Liste finden Sie hier.

Mehr zum Thema Präqualifikation lesen Sie auch in unserem Blog.

Quelle: Auftragswesen Aktuell (Nr. 11) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

Zurück
Ähnliche Nachrichten