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Service, Nachrichten
14.08.2014, Nordrhein-Westfalen

Präqualifikation im Hochbau Pflicht

Nordrhein-Westfalen macht die Präqualifikation im Hochbau zur Pflicht für die Auftragsvergabe.

Nachdem der Bund zur Kosten- und Zeitersparnis bei der Auftragsvergabe im Hochbau die Präqualifikation (PQ) von Bauunternehmen verbindlich vorgeschrieben hat, macht auch das Land NRW diese Art der Zertifizierung für die Auftragsvergabe im Landes-Hochbau zur Plicht. Den Kommunen im Land wird der Erlass nur zur Anwendung empfohlen.

Rückwirkend zum 1. April 2014 muss bei allen freihändigen und beschränkten Ausschreibungen des Landes für Bauleistungen, also bei allen Aufträgen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, auf Unternehmen aus der PQ-Liste zurückgegriffen werden. Erfasst sind alle Aufträge an „Dach und Fach“ bis zu einem Wert von 100.000 Euro netto.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen können ausnahmsweise bei freihändigen Vergaben bis zu drei nicht präqualifizierte Unternehmen hinzugezogen werden, bei beschränkten Vergaben optional bis zu sechs. Präqualifizierte Unternehmen sind grundsätzlich immer aufzufordern.

Die Bauverbände Westfalen empfehlen allen baugewerblichen Unternehmen, die sich für beschränkt und freihändig zu vergebende Bauaufträge des Landes NRW, z. B. an Hochschulgebäuden, Polizei-, Finanz- und Justizverwaltungen sowie allen anderen Liegenschaften des Landes, interessieren, sich bei der Zert-Bau GmbH des Zentralverbandes des Deutsches Baugewerbes zu präqualifizieren.

Zur Präqualifikationsrichtlinie des Ministerium für Wirtschaft NRW gelangen Sie hier.

Quelle: Bauverbände Westfalen, bi medien GmbH

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