Die Auftragsberatungsstellen in Deutschlands haben die Übersicht zu den aktuellen Wertgrenzen der einzelnen Bundesländer für 2021 aktualisiert.
Im Vergaberecht zeigen die Wertgrenzen an, ob die Beschaffung einer Bau-, Liefer- oder Dienstleistung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen muss oder eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine Verhandlungsvergabe möglich ist.
Die Wertgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und aus diesem Grund besonders für die ausschreibungssuchenden Unternehmen wichtig, die bundesweit tätig sind.
Die aktuelle Übersicht für Bund und Länder findet sich hier zum Download.