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Service, Nachrichten
19.02.2014, Brandenburg

Anerkennung veröffentlicht

In Brandenburg wurde das von der brandenburgischen und hessischen Auftragsberatungsstelle geführte ULV als Nachweis zugelassen.

Mit Bescheid vom 12. August 2013 hat das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (MWE) das von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg geführte Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis als Verzeichnis über geeignete Unternehmen oder Sammlung von Nachweisen gemäß § 6 Absatz 1 BbgVergG mit Wirkung bis zum 31. August 2018 zugelassen. Damit sind alle Öffentlichen Auftraggeber in Brandenburg verpflichtet, bei Ausschreibungen das ULV-Zertifikat anzuerkennen. Bislang war dies in der Praxis bereits häufig der Fall. Doch besteht nun für zertifizierte Firmen endgültige Rechts- und Planungssicherheit. Mit Bescheid vom 22. Oktober 2013 hat das MWE das von der Auftragsberatungsstelle Hessen geführte Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) ebenfalls als Verzeichnis über geeignete Unternehmen oder Sammlung von Nachweisen bis zum 31. Oktober 2018 zugelassen. Beide Zulassungen wurden nun im Amtsblatt Brandenburg veröffentlicht (Amtsblatt 1_2014; Berichtigung der Dauer bis 31. Oktober 2018 im Amtsblatt 4_2014). Die Auszüge stehen auf der Internetseite der Auftragsberatungsstelle Brandenburg zum Download bereit.

Quelle: Infobrief Auftragswesen Aktuell, Ausgabe Februar 2014

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