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Service, Nachrichten
25.09.2013, Brandenburg

Anerkennung ULV-Zertifikat ist verpflichtend

Das Wirtschaftsministerium in Potsdam hat das ULV der ABST Brandenburg als offizielles Verzeichnis bestätigt.

Die öffentlichen Auftraggeber in Brandenburg sind nunmehr verpflichtet, das Unternehmer- und Leistungsverzeichnis-Zertifikat als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anzuerkennen. Das Unternehmer- und Leistungsverzeichnis (ULV) bietet für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen wollen, viele Vorteile. Denn: Um die bei öffentlichen Ausschreibungen geforderte Eignung nachweisen zu können, bedarf es seitens der Unternehmer einen hohen Aufwand, um die nötigen Unterlagen, wie Referenzen, Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen vom Finanzamt, zusammenzutragen. Der Eintrag im ULV und die damit einhergehende Zertifizierung erspart den Unternehmen einen großen Teil dieses Aufwands. Zudem nutzen öffentliche Auftraggeber das ULV für bestimmte Vergabeverfahren. „Bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen kommen Vergabestellen aus ganz Deutschland regelmäßig auf uns zu und bitten um Zubenennung von Unternehmen aus dem ULV, die für eine bestimmte Ausschreibung in Frage kommen. Passende Firmen im ULV werden dann auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auch dies erhöht letztlich die Chancen, sich an Öffentlichen Aufträgen zu beteiligen.“, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle (ABST) Brandenburg. Unternehmer, die in das ULV aufgenommen werden wollen, können sich dazu kostenlos bei der ABST beraten lassen. Die Bestätigung des ULV durch das Wirtschaftsministerium Brandenburgs beschert den Unternehmern eine umfassende Planungs- und Rechtssicherheit.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der ABST Brandenburg unter www.abst-brandenburg.de.

Mehr zum Thema Präqualifikation lesen Sie hier.

Quelle: ABST Brandenburg

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