Ausnahme beim Vergabegesetz
Der Landtag in Sachsen-Anhalt erlaubt Ausnahmen beim Vergabegesetz.
Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen kann künftig schneller und unbürokratischer geregelt werden. Der Landtag billigte am 14. Oktober 2015 eine entsprechende Änderung des Vergabegesetzes. Demnach können die Regelungen für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge außer Kraft gesetzt werden. Auch bei Katastrophenfällen, beispielsweise einem Hochwasser, soll die Ausnahme gelten. Die Gesetzesinitiative der schwarz-roten Koalition wurde ohne neuerliche Debatte angenommen.
Quelle: dpa