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Service, Nachrichten
04.09.2019, Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Landesvergabegesetz nimmt Formen an

In Sachsen-Anhalt will die Regierung eine Novelle des Landesvergabegesetzes in Kürze beschließen. Dann berät – vermutlich noch in diesem Jahr – das Parlament.

Im Koalitionsvertag von 2016 hat die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt beschlossen, das Landesvergabegesetz zu evaluieren und weiterzuentwickeln. So liegen seit Anfang des Jahres Eckpunkte dazu auf dem Tisch. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Magdeburg geht davon aus, dass sich das Parlament noch in diesem Jahr mit der Gesetzesnovelle befassen wird.

Bislang wurden Erkenntnisse aus der Verbandsbeteiligung in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Ministerien haben ebenfalls bereits ihre Stellungnahme abgegeben – diese Ergebnisse werden laut Wirtschaftsministerium derzeit ausgewertet. „Nach der Sommerpause“ will die Landesregierung den Entwurf beschließen. Anschließend berät das Parlament.

UVgO durch Rechtsverordnung

Laut Wirtschaftsministerium soll die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nach Inkrafttreten des Landesvergabegesetzes durch eine Rechtsverordnung eingeführt werden. Änderungen wird es nach derzeitigem Stand auch beim Unterschwellenrechtsschutz geben. Dieser soll insbesondere in Bezug auf die Verfahrensart und den Ablauf des Verfahrens an den Oberschwellenbereich angepasst werden.

Zu den wichtigsten Eckpunkten, die Wirtschaftsminister Armin Willingmann im Januar vorgelegt hatte, gehört auch ein Vergabemindestlohn oder eine Tarifbindung bei den Unternehmen, die sich um Aufträge des Landes bewerben.

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