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Service, Nachrichten
16.04.2021, Europa, Deutschland

Austrittsabkommen regelt auch öffentliche Vergabe

Der Brexit hat ein Abkommen von rund 1.400 Seiten nötig gemacht. Darin haben die Europäische Union und Großbritannien auch Fragen der öffentlichen Beschaffung geklärt.

Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) waren die Auswirkungen des Brexits auf das Vergaberecht lange unklar: Inwieweit sind öffentliche Ausschreibungen auf der Insel für deutsche Unternehmen weiterhin zugänglich und unter welchen Voraussetzungen können britische Unternehmen bei öffentlichen Vergaben in Deutschland mitbieten? Geregelt hat es das Austrittsabkommen vom 31. Dezember 2020 (EU L 444/14).

Grundsätzlich gilt weiterhin das Agreement on Government Procurement (GPA), dem die EU angehört. Denn: Großbritannien ist eigenständiges GPA-Mitglied geworden. Einige Regelungen im Austrittsabkommen gehen aber darüber hinaus.

Großbritannien plant Novelle

Die Erweiterungen sind für bestimmte Beschaffungsvorgänge relevant. Das betrifft besonders Ausschreibungen in der Gastronomie und im Sektorenbereich, also auf dem Gebiet der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie des Verkehrs. Aber auch diese zusätzlichen Vorschriften sind dem gemeinsamen europäischen Vergaberegime angelehnt. Allerdings plant Großbritannien, sein Vergaberecht zu überarbeiten – mit unklaren Folgen für internationale Beschaffungsvorgänge.

Der Vergabeblog hat das Austrittsabkommen im Hinblick auf die öffentliche Beschaffung analysiert. Lesen Sie hier mehr dazu.

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