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Service, Nachrichten
31.07.2018, Baden-Württemberg

Baden-Württemberg vergibt wieder Digitalisierungsprämien

Baden-Württemberg hat – in anderer Form als früher - die Digitalisierungsprämie wieder aufgelegt. In Zeiten der eVergabe kann das für förderberechtigte Unternehmen eine wichtige Unterstützung sein.

In Deutschland wird ab Oktober 2018 die elektronische Vergabe (eVergabe) bei europaweiten Vergaben zur Pflicht. Das bedeutet für die Bieter, sie sollten bis dahin ihre IT-Systeme auf den neuesten Stand bringen. In Baden-Württemberg kann die Wiederauflage der Digitalisierungsprämie diesen Schritt unter Umständen finanziell unterstützen. Insgesamt stellt das Land 4 Millionen Euro zur Verfügung.

Betriebe sollen in diesem zweiten Modellversuch einen Tilgungszuschuss bekommen, wenn sie ein Förderdarlehen bei der L-Bank aufnehmen, wie das Landeswirtschaftsministerium mitteilte. Vergangenes Jahr war das Geld als direkter Zuschuss verteilt worden.

Förderung von Digitalisierungsfortschritt

Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe mit weniger als 100 Beschäftigten. Wer schon beim Modellversuch 2017 dabei war, kann dieses Mal keinen Antrag stellen.

Zu den Vorhaben, bei denen eine Förderung grundsätzlich möglich ist, gehören zum Beispiel digitale Plattformen oder die Umsetzung von Sicherheitskonzepten. Die Vorhaben müssen einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen bedeuten und am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden. Anträge stellen interessierte Unternehmen über ihre Hausbank.

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