Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 58. Sitzung am 1. März den Antrag der SPD-Fraktion zur Verschärfung des Vergabetariftreue- und Mindestlohnrechts abgelehnt.
Nach den Vorstellungen der SPD sollte ein vergabespezifischer Mindestlohn, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientiert, festgelegt werden. Außerdem sollten sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch nicht tarifgebundene Unternehmen an Tarifverträge halten müssen, wenn sie Auftragnehmer werden. Vorgesehen waren zudem verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen des LTMG.
Im Vorfeld der Abstimmung gab es für das Vorhaben der SPD sowohl Lob als auch Kritik.
Während Gewerkschaftsvertreter im Gesetzentwurf ein wirksames Mittel gegen die grassierende Tarifflucht sehen, befürchten Vertreter von Unternehmerverbänden und die IHK Region Stuttgart eine weitere Erhöhung des Erfüllungsaufwandes für Bieterunternehmen. Dies schade erheblich dem Ziel des Vergaberechts, für mehr Wettbewerb zu sorgen.
Je komplizierter die Vorgaben für potenzielle Bieter sind und je höher der damit verbundene bürokratische Aufwand, desto unattraktiver werde es für Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Dies gelte in besonderem Maße für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die nicht über eine große Administration verfügen.
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