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Service, Nachrichten
23.11.2020, Baden-Württemberg, Deutschland

LTMG im Südwesten bleibt wie es ist

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württembergs auf dem Prüfstand: Besteht für die öffentlichen Vergabestellen oder die Unternehmensseite Änderungsbedarf?

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg wird nicht geändert. Das hat ein Beteiligungsprozess ergeben, den das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes initiiert hatte. Die Evaluierung zeigte laut einer Mitteilung des Ministeriums, dass sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen die Ziele des Gesetzes in der jetzigen Form unterstützen. Eine Debatte um Kontrollen sei eher eine Frage des Vollzugs und erfordere keine Gesetzesänderung, hieß es.  

Das LTMG ist seit 2013 in Kraft und regelt unter anderem die Zahlung eines Mindestlohns – beziehungsweise die Entlohnung nach Tarif – bei der Ausführung von Aufträgen, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

Für Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erfüllt das Gesetz seine Ziele: Es verhindere Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen, erhalte Arbeitsplätze und garantiere einen sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau. 

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